benjamin weinlich
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Frage · 22. September 2026

Widerlegt eine unauffällige Nachmessung die Störungsmeldung eines Kollegen?

Eine unauffällige Nachmessung widerlegt die Störungsmeldung eines Kollegen nicht. Als bei uns wieder über Aussetzer beim Telefonieren geklagt wurde, zeigte meine Messung zwanzig Minuten später eine völlig ruhige Leitung. Das Protokoll unseres Dauermonitors sagte etwas anderes: fünfzehn Störungsphasen zwischen Viertel vor acht und elf Uhr, Schwankungen bis 58 Millisekunden. Solche Fehler kommen und gehen in Minuten, wie ein sporadischer Fehler, der bei der Probefahrt nie auftritt. Wer nur im Moment misst, gibt am Ende dem Falschen recht.