benjamin weinlich
← Journal

Frage · 16. Juni 2026

Was tut man, wenn Footer und Impressum verschiedene Orte nennen?

Wenn Footer und Impressum verschiedene Orte nennen, vereinheitlicht man beide auf die rechtlich verbindliche Anschrift aus dem Impressum. Bei einer Prüfung meiner Seite, gebaut mit Astro, stand im Footer die eine Stadt und im Impressum eine andere Gemeinde der Region. Beides war gut gemeint, zusammen wirkte es widersprüchlich. Das Impressum nach Paragraf fünf DDG braucht genau eine ladungsfähige Anschrift, nicht zwei Versionen. Wer rechtlich erreichbar sein muss, darf sich nicht zwischen zwei Orten verstecken.