benjamin weinlich
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#Recht

11 Beiträge zu diesem Thema, neueste zuerst.

Muss man kennzeichnen, wenn im eigenen Video eine KI spricht?

Kennzeichnen muss man es, sobald eine KI hörbar mitspricht, und ab dem zweiten August 2026 ist das in Europa Pflicht. Artikel fünfzig des EU AI Act verlangt, dass synthetische Inhalte als solche erkennbar sind. Mein Interviewer, gebaut mit LiveKit und Claude, sagt es deshalb schon im ersten Satz selbst, und in der Videobeschreibung steht es noch einmal. Für mich ist das keine Hürde, sondern der ehrlichste Aufhänger: Wer offen sagt, dass hier eine Maschine fragt, muss nichts verstecken.

Wie testet man eine amtliche Prüfung, ohne ein Siegel zu verbrauchen?

Eine amtliche Prüfung testet man, indem man einen echten Vorgang wieder auflöst, statt einen zu erfinden. Beim Umzug unserer AU-Software auf den neuen Rechner habe ich die verbuchte Untersuchung in AÜK Plus gelöscht, das gibt das Siegel frei, und die Messdaten vom Prüfgerät erneut geschickt, das verbraucht es wieder. Netto null, und die zentrale Datenbank erkennt den Datensatz an seiner Kennung wieder. Eine erfundene Untersuchung wäre offiziell gewesen, ein zweites Mal gegangener Weg ist nur ein Weg.

8. Juli 2026 Frage

Darf man gekaufte Herstellerdoku von einer externen KI verarbeiten lassen?

Gekaufte Herstellerdoku darf man von einer externen KI verarbeiten lassen, solange das rein intern bleibt und der Anbieter mit den Daten nicht trainiert. Ich habe unseren internen Frage-Antwort-Helfer für die Loco-Soft-Handbücher aus Sorge um das Urheberrecht lange klein gehalten und lag daneben: rechtlich ist das Auftragsverarbeitung, nichts anderes, als dieselben PDFs in der Cloud abzulegen. Jetzt stecken die aktuelle Hilfe und 85 offizielle Handbuch-PDFs drin, zusammen gut viertausend Wissensabschnitte. Übertriebene Vorsicht hat auch einen Preis: das Werkzeug, das man sich nicht zu bauen traut.

Reicht es, nur die Startseite zu ueberwachen?

Nur die Startseite zu überwachen reicht nicht, denn ein Haus kann eine offene Tür und trotzdem ein verschlossenes Zimmer haben. Bei einem unserer Auftritte lief die Startseite einwandfrei, doch das Impressum war über einen Routing-Fehler nicht erreichbar, also ausgerechnet eine Pflichtseite, deren Fehlen rechtlich teuer wird. Seitdem legt unsere Überwachung mit Uptime Kuma für jeden Auftritt auch eine Unterseite an, nicht nur die Homepage. Wer nur die Vordertür prüft, übersieht das kaputte Zimmer dahinter.

Was tut man, wenn Footer und Impressum verschiedene Orte nennen?

Wenn Footer und Impressum verschiedene Orte nennen, vereinheitlicht man beide auf die rechtlich verbindliche Anschrift aus dem Impressum. Bei einer Prüfung meiner Seite, gebaut mit Astro, stand im Footer die eine Stadt und im Impressum eine andere Gemeinde der Region. Beides war gut gemeint, zusammen wirkte es widersprüchlich. Das Impressum nach Paragraf fünf DDG braucht genau eine ladungsfähige Anschrift, nicht zwei Versionen. Wer rechtlich erreichbar sein muss, darf sich nicht zwischen zwei Orten verstecken.

Warum steht in meinem Impressum jetzt ein anderes Gesetz?

In meinem Impressum steht jetzt das Digitale-Dienste-Gesetz und nicht mehr das Telemediengesetz, weil der Gesetzgeber das alte Gesetz abgelöst hat. Beim Überarbeiten der Rechtsseiten habe ich neun Verweise von TMG auf DDG umgestellt, Paragraf für Paragraf, vom sichtbaren Text bis in die Meta-Beschreibung. Solche Texte veralten still, niemand bekommt eine Mahnung dafür. Ein Rechtstext ist nur so verlässlich wie der Tag, an dem man ihn zuletzt gelesen hat.

30. Mai 2026 Frage

Wann lohnt sich der Wechsel des Dokumenten-Systems und wann nicht?

Der Wechsel des Dokumenten-Systems lohnt sich nicht, sobald das alte schon trägt. Wir haben geprüft, ob wir unser Paperless-ngx gegen etwas Neues tauschen, und dann gezählt, was schon drinsteckt: über zwölfhundert Belege mit eigenen Feldern, hundertacht Ablagepfade, einundzwanzig Dokumentarten und eine zehn Jahre lange, unveränderbare Aufbewahrung für das Finanzamt. Das wirft man nicht für ein schöneres Menü weg. Ein System wechselt man wegen einer Grenze, nicht wegen einer Verlockung.