benjamin weinlich
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#DSGVO

6 Beiträge zu diesem Thema, neueste zuerst.

Gehören die Namen der eigenen Server in die Datenschutzerklärung?

In die Datenschutzerklärung gehören die Namen der eigenen Server nicht. Beim Schreiben der Erklärung für meine Seite wollte ich zuerst jedes selbst betriebene Werkzeug nennen, Listmonk für den Newsletter, den Mailserver, den Automatisierungsdienst. Die Vorschrift verlangt aber nur Empfänger oder Kategorien von Empfängern, kein Software-Inventar, und der einzige echte externe Auftragsverarbeiter ist der Hosting-Dienstleister Hetzner. Aus drei selbst betriebenen Diensten wurde ein einziger zu nennender Empfänger. Eine Liste interner Namen schützt niemanden, sie zeichnet Angreifern nur eine Karte.

9. Juni 2026 Frage

Heißt anmelden auch schon berechtigen?

Anmelden heißt noch nicht berechtigen, das sind zwei verschiedene Schritte. Bei uns synchronisiert Authentik die Gruppen sauber ins Dokumenten-Archiv, und trotzdem hatten 1.747 von 1.749 Dokumenten keinen Besitzer hinterlegt, also sah jeder Nutzer jedes Dokument. Die Stufen regelten nur, wer löschen darf, nicht, wer sehen darf. Eine Tür, die jeden hereinlässt, ist keine Tür, auch wenn das Schloss teuer war.